Zum 1. Bad Belzig, bis 2010 Belzig, ist die Kreisstadt des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Land Brandenburg. Dezember 2009 darf Bad Belzig sich offiziell staatlich anerkanntes Thermal-Soleheilbad nennen
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
11.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14806
Vorwahlen
033841, 033846 (Dippmannsdorf, Fredersdorf, Groß Briesen, Klein Briesen, Lütte, Ragösen, Verlorenwasser), 033847 (Egelinde, Hohenspringe, Werbig)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Belzig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen Am Weinberg" in Bad Belzig trat am 23.04.2021 in Kraft, nachdem die Stadtverordnetenversammlung ihn am 15.03.2021 als Satzung beschlossen hatte.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Entwicklung der Verwaltungsstandorte der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark, einschließlich Sanierungs- und Neubauvorhaben am Standort Bad Belzig, Papendorfer Weg, die jedoch Teil eines umfassenderen Masterplans sind und nicht spezifisch zu einem neuen Bebauungsplan in Bad Belzig gehören.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.