Dezember 2009 darf Bad Belzig sich offiziell staatlich anerkanntes Thermal-Soleheilbad nennen. Zum 1. März 2010 wurde die Änderung des Namens von Belzig in Bad Belzig rechtswirksam
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
11.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14806
Vorwahlen
033841, 033846 (Dippmannsdorf, Fredersdorf, Groß Briesen, Klein Briesen, Lütte, Ragösen, Verlorenwasser), 033847 (Egelinde, Hohenspringe, Werbig)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen Am Weinberg" in Bad Belzig trat am 23.04.2021 in Kraft, nachdem die Stadtverordnetenversammlung ihn am 15.03.2021 als Satzung beschlossen hatte.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Entwicklung der Verwaltungsstandorte der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark, einschließlich Sanierungs- und Neubauvorhaben am Standort Bad Belzig, Papendorfer Weg, die jedoch Teil eines umfassenderen Masterplans sind und nicht spezifisch zu einem neuen Bebauungsplan in Bad Belzig gehören.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.