Seit dem 5. März 2010 wurde die Änderung des Namens von Belzig in Bad Belzig rechtswirksam. Dezember 2009 darf Bad Belzig sich offiziell staatlich anerkanntes Thermal-Soleheilbad nennen
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
11.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14806
Vorwahlen
033841, 033846 (Dippmannsdorf, Fredersdorf, Groß Briesen, Klein Briesen, Lütte, Ragösen, Verlorenwasser), 033847 (Egelinde, Hohenspringe, Werbig)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Belzig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen Am Weinberg" in Bad Belzig trat am 23.04.2021 in Kraft, nachdem die Stadtverordnetenversammlung ihn am 15.03.2021 als Satzung beschlossen hatte.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Entwicklung der Verwaltungsstandorte der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark, einschließlich Sanierungs- und Neubauvorhaben am Standort Bad Belzig, Papendorfer Weg, die jedoch Teil eines umfassenderen Masterplans sind und nicht spezifisch zu einem neuen Bebauungsplan in Bad Belzig gehören.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.